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CSB und das liebe Recht

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CSB und das liebe Recht

Mai 5, 2021

Im Zuge unseres peer group Prozesses haben wir uns natürlich auch mit den rechtlichen Fragen zu einer CSB auseinandergesetzt. Wir haben zwei Experten aus dem Netzwerk solidarische Landwirtschaft eingeladen, uns bei der Suche nach Antworten zu helfen.

In diesem Blogeintrag erheben wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es ist eine reine Sammlung an Erkenntnissen aus den Gesprächen und Diskussionen, die wir bisher geführt haben. Im Folgenden teilen wir mit euch einige Fragen und Antworten, die uns im CSB-Zusammenhang wichtig erscheinen.

Grundsätzliche Erkenntnisse:

Es ist extrem wichtig, sich bewusst zu werden: Wie wollen wir starten? Sind alle gleichberechtigt? Wer stellt wen an? Wer soll und darf welche Entscheidungen treffen? Wie regeln wir Fragen zu Eigentum und Besitz? Eine bewusste und länger diskutierte Entscheidung der Gemeinschaft über die rechtliche Form der CSB kann viele Unannehmlichkeiten vorweg lösen. Einer der Experten wies daraufhin, dass egal welche Rechtsform ihr nutzt oder nutzen werdet, keine wird über mögliche Probleme im Miteinander hinweg helfen. 

Trotzdem ist es natürlich möglich (aber meist auf lange Sicht aufwendiger) erstmal als eine GbR zu starten oder ein Verein und sich dann im Laufe der Zeit Gedanken um eine mögliche Umwandlung hin zu einer GmbH oder einer Genossenschaft zu machen.

Grundfragen die in vielen Solawi-Ratgebern zu lesen sind

Gründer*innen können meist zwischen folgenden Rechtsformen wählen: GbR, Verein, GmbH, Genossenschaft, UG, KG, AG. Um näher an die Antworte für eure Rechtsform zu kommen, sollen folgende Fragen helfen:

– Welche Personen sind in der Solawi/CSB besonders aktiv und wie sollen Rollen langfristig verteilt werden? Insbesondere: Wer produziert die Lebensmittel/das Brot? Wer kann und will unternehmerische Aufgaben übernehmen? Wie sollen weitere notwendige Mitwirkende gewonnen und eingebunden werden?

– In welcher Situation befindet sich die Solawi/die Bäckerei? Insbesondere: Gibt es schon eine organisierte Gruppe von Verbraucher*innen? Wird die Solawi/CSB an einen bestehenden Betrieb angeschlossen? Welche betrieblichen Notwendigkeiten bestehen langfristig dort? Hat die Solawi/CSB Zugang zu Gebäuden? etc.

– Welche Größe kann und soll die Solawi/CSB haben? Insbesondere: Wieviel Land/Infrastruktur steht zum Anbau/zum Backen aktuell und perspektivisch zur Verfügung? Wieviel interessierte Verbraucher*innen können in der Region für die Solawi/CSB gewonnen werden? Welche Anzahl von Mitgliedern (Voll- und Teilversorgung) passt am besten, um eine wirtschaftliche Tragfähigkeit zu erreichen und den organisatorischen Aufwand zu stemmen?

Hier lassen sich bestimmt sehr viele unterschiedliche Antworten finden. Genauso vielseitig wie die Antworten werden sich dann auch die Wahl der Rechtsformen in der Praxis ausgestalten. Diese Vielfalt an Möglichkeiten macht auch den Charme von CSA oder CSX aus. 

Betrachten wir die solidarische Landwirtschaft noch weiter, lässt sich erkennen, dass es drei verschiedene Grundtypen von Solawi gibt (siehe Veikko Heintz: https://www.solidarische-landwirtschaft.org/solawis-aufbauen/literatur)

Er beschreibt drei Typen:

  • Verein im Einheitsmodell („Solawi-Verein“)

Hier wird lediglich ein Verein gegründet, der die Gärtner*innen anstellt. Es bleibt am Ende eine Rechtsform, mit der gearbeitet wird.

  • Genossenschaft im Einheitsmodell („Solawi-Genossenschaft“)

Hier wird eine Genossenschaft gegründet, in der die Gärtner*innen angestellt und die Mitglieder zu Mitunternehmer*innen, indem sie Anteile erwerben. Es bleibt am Ende eine Rechtsform, mit der gearbeitet wird.

  • Verein im Kooperationsmodell („Mitglieder-Verein“, auch: „Solawi-Kooperations-Verein“)

In diesem Modell gibt es meist zwei Rechtsformen, die miteinander kooperieren. Beispielsweise wird ein Verein für die Mitglieder gegründet und eine GbR für die Gärtner*innen. Diese beiden Organisationen erarbeiten dann Kooperationsverträge, die die Zusammenarbeit regeln. 

Auch hieraus lassen sich erste Erkenntnisse für die richtige Rechtsform einer CSB ziehen.

Zu Beginn sollte mensch sich folgende weitere Frage stellen: Will ich selbstständig und Gewerbetreibender oder Angestellter sein? Will ich selbst viel Gestaltungsraum besitzen oder lieber gemeinsam mit meinen Mitglieder alles entscheiden? Will ich Vollzeit oder Teilzeit arbeiten? 

Wir können euch raten ein 5 Jahres Zielbild zu erstellen, um herauszufinden welche Rechtsform euch und euren Mitgliedern dienen könnte. Insgesamt lohnt es sich ein Blick auf die eigene Haltung und Rolle in diesem Projekt zu werfen. Wenn ich klein bleiben möchte, dann ist wahrscheinlich der Verein eine gute sinnvolle Variante. Wenn ich später auch an eine größere Kundschaft verkaufen oder auf Events als Bäcker oder Bäckerin teilnehmen möchte, lohnt sich eine Kombination aus Rechtsformen mit Kooperationsvereinbarungen. Sollte ich eine Gewinnerzielungsabsicht haben, auch  dann sollte sich das in der passenden Rechtsform ausdrücken. 

Meine wichtigsten Learnings:

  • Wichtig ist immer: die eigenen Bedürfnisse zu kennen und diese auch nach außen zu artikulieren! Was brauche ich für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit?
  • Letztlich ist alles und jede Rechtsform möglich. Solange das Soziale im Reinen ist, lässt sich der rechtliche Rahmen dazu bauen!
  • Idee: Kooperationen und solidarische Konstrukte über die gesamte   Wertschöpfungskette hinweg sollten das ernannte Ziel sein: von Bäuer*in, über Müller*in und Bäcker*in zu den Verbrauchenden

Konkrete Fragen, denen wir uns außerdem bei unserem CSB Peer group Treffen gestellt haben:

  • Verein: Ist der Verein die passende Rechtsform für eine CSB?


An sich scheint uns ein Verein, gerade für eine kleine (Ein-Mann oder Ein-Frau-) Bäckerei mit 100% Verteilung der Backwaren an die Mitgliedschaft, sehr passend. Auch die Gründung eines Vereins ist an sich nicht sehr aufwendig. Es bedarf eine Satzung sowie Eintragung ins Vereinsregister, die Anmeldung beim Notar und Finanzamt.

Zudem wäre es möglich die „Gemeinnützigkeit“ anzustreben. Dennoch wurde davon abgeraten, weil es keinen sonderlichen Mehrwert bringen würde. Außer es steht nicht das Backen und der Vertrieb über die Mitglieder im Vordergrund, sondern die Inklusion von Behinderten beim Backen oder die Bildungsarbeit. Dann wiederum lohnt es sich auch darüber nachzudenken.

Gemeinnützigkeit muss real und inhaltlich gewährleistet sein. Lohnt sich der Aufwand? Nein, nur wenn das Projekt über Spendensammlungen finanziert werden soll oder wenn mensch die Steuerbefreiung benötigt. Aus der Vereinssatzung muss klar hervorgehen, was der Grund für die Gemeinnützigkeit ist.

Nur Ziele nach Paragraf 52 der Abgabenordnung werden für die Gemeinnützigkeit herangezogen. Eine Liste der Ziele ist hier einsehbar: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__52.html

Aber auch ein nicht eingetragener Verein könnte als CSB funktionieren ganz ohne Restriktionen. Ein eingetragener Verein ist im Register eingetragen mit Register Nummer, ist damit eine vollständig juristische Person mit Haftungsbeschränkung. Der Unterschied zum nichteingetragenen besteht darin, dass dieser nicht haftungsbeschränkt ist.

Hier ist zum Beispiel der Mitgliederladen „Mila U“ in Kassel ein Beispiel für einen wirtschaftlich agierendem Verein.

Weitere Fragen zu CSB in diesem Kontext:

  • Aufgaben in CSB: Gibt es Erfahrungen in welcher Form / bzw. wie umfangreich die Aufgabengebiete von „Hauptverantwortlichen“ (bspw. für Mitgliederverwaltung, Auslieferung o.ä.) in einem Verein festgelegt werden sollten?

Es ist wichtig alle Aufgabengebiete und Rollen auf zu schreiben und in der Betriebsplanung fest zu legen.

  • Arbeitsverträge: Wenn für diese Personen ein regelmäßiges Gehalt vom Verein bezahlt wird, sollten hierfür jeweils Arbeitsverträge abgeschlossen werden?

Es muss nicht zwingend ein Arbeitsvertrag her, dann sollte es sich im Rahmen halten, und man kann mit Aufwandsentschädigungen auf Honorarbasis arbeiten. Sinnvoller ist es eine Anstellung über den Verein anzustreben.

  • Gewerbe: Welche Grenzen bzw. Aspekte muss eine vereinsbasierte CSB beachten, um nicht in den Gewerbebetrieb „abzurutschen“? Dadurch Handwerkskammer, Gewerbeaufsicht….

Verein ist die beste Rechtsform/Ideal, wenn es ein reales Vereinsleben gibt oder gewünscht ist (nicht nur formale Mitglieder). Bei normalen Handwerksbetrieben wird dann aber auch der Meisterzwang greifen, wenn es nicht rein um die gemeinschaftliche Brotversorgung geht.

  • Jahresabschluss: In welcher Form muss der Jahresabschluss einer vereinsbasierten CSB erfolgen? Wie wird dieser (von außen) geprüft?

Es ist keine Prüfung vorgegeben. Bei einem eingetragenen Verein wird jährlich eine Steuererklärung erwartet. Die Verbrauchergemeinschaft bezahlt den Bäcker gemeinsam (Geld wird gesammelt und dem Bäcker ausgezahlt). Diese Idee hat sehr viel Ähnlichkeit mit der Idee einer Einkaufsgemeinschaft. Bis zu 5000 Euro Gewinn sind dann steuerfrei. Auch Verlustvorträge könnten geltend gemacht werden.

  • Haftung der Vorstände im Verein, gegen welche Versicherungsrisiken sollte sich der Verein absichern? Bspw. bei einem Unfall o.ä.

Vereine haften mit Haftungsbeschränkungen (gerade bei ehrenamtlichen Vorständ*innen)

Bei GmbHs gelten Vorstände nicht als Ehrenamt. Hier ist es in beiden Fällen (sollte es nicht über die eigene Versicherung abgedeckt sein) anzuraten eine Extra-Versicherung abzuschließen.

Man könnte und sollte außerdem eine Betriebshaftpflicht abschließen bei Unfällen (lohnt sich bereits von Beginn an).

  • Verkauf auf Festen: Ist es möglich, als CSB ohne Meisteranstellung Feste zu veranstalten bzw. an Festen teilzunehmen und dort auch Brot zu verkaufen? (als Finanzierung für den Verein und höchstens 3 mal im Jahr)

Ja bei seltenen „traditionellen“ Verkaufstätigkeiten wie Volksfesten vielleicht.

Ein wichtiger Nebenstrang, der hier entstanden ist, war folgender: Wenn mensch eine „Gastronomie“ betreibt, kann dieser auch Backwaren verkaufen. Warum sollte mensch dann nicht eine CSB als Verein für Catering von x Menschen organisieren?

  • Vollzeit-Anstellung: mich würde interessieren, ob ein Verein jemanden in Vollzeit einstellen darf

Prinzipiell darf der Verein Arbeitnehmer einstellen. Es gibt Beschränkungen bei der Entlohnung in Bezug auf die Gemeinnützigkeit.

Der Vorstand kann nur Lohn erhalten, wenn Entlohnung oder Vergütung des Vorstandes in der Satzung festgelegt worden ist. Alle von der Wirtschaftsgemeinschaft sollten Mitglied sein dürfen und das Mitspracherecht in der Satzung festlegt und gewährleistet. So entsteht Gestaltungsspielraum für viel bis wenig Basisdemokratie und Mitbestimmung. 

  • Meisterbrief: Für uns gibt es vor allem die Frage: Braucht es einen Meisterbrief oder eine genehmigte „Nebennutzung des landwirtschaftlichen Betriebs“ um für die Mitglieder backen zu dürfen?

Es braucht keinen Meisterbrief, wenn ihr als Bäcker einem Verein mit euren Mitglieder bzw. Abnehmer*innen gründet, der beispielsweise nur Bildung für gesunde und nachhaltige Ernährung macht. Hier wäre das wöchentliche Brot an die Mitglieder dann ein Nebenprodukt.

Aber genaueres könnt ihr bestimmt beim Backhaus der Vielfalt erfahren: https://www.backhausdervielfalt.de/mitglied-werden/

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